Dr. Leinweber & Partner | Rechtsanwälte
Herzlich Willkommen!

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten:
  • Agrarrecht (insbesondere Pachtrecht, Jagdpacht, Wild- und Jagdschaden, Jagdgenossenschaften, Recht der landwirtschaftlichen Subventionen, Tierschutzrecht, Pferde- und Tierrecht, Immissionsschutzrecht, Baurecht, Übergabe- und Altenteilsverträge, Flurneuordnungsrecht)
  • Arbeitsrecht (insbesondere Lohn, Urlaub, Kündigung, Abfindung, Sozialplan, Insolvenzgeld, Handelsvertreterrecht)
  • Baurecht (insbesondere Forderungen der Unternehmer und Handwerker aus Bauverträgen, Architektenrecht, Baumängel, Bebauungsplan, Baugenehmigung, Enteignung, Vorkaufsrecht, Umlegungsverfahren)
  • Erbrecht (insbesondere Testament, Erbverträge, Pflichtteilsrecht, Erbengemeinschaften nebst Auseinandersetzung, Nachlasspflegschaften, Nachlassinsolvenzverfahren, Testamentsvollstreckung)
  • Gesellschaftsrecht (insbesondere Gründung- und Auseinandersetzung von Gesellschaften, Umwandlung von Einzelunternehmen und Gesellschaften in andere Rechtsformen, Finanzierung, Sanierung von Unternehmen, Beratung der Geschäftsführer, Vertragsgestaltung, Geschäftsführeranstellungsverträge)
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Internetrecht
  • Lizenzrecht
  • Markenrecht (insbesondere Anmeldung einer Marke, Vertretung im Widerspruchsverfahren, Abmahnung und Verteidigung bei Markenrechtsverletzungen, modifizierte Unterlassungserklärung)
  • Mietrecht (insbesondere Mietvertragsgestaltung, Mietnebenkosten, Kündigung, Mängel, Schönheitsreparaturen, Kaution, Mietrückstände, Räumung)
  • Urheberrecht (insbesondere Schutz und Verwertung von Urheberrechten, Abmahnung und Verteidigung bei Urheberrechtsverletzungen, Filesharing, modifizierte Unterlassungserklärung, )
  • Verkehrsrecht (insbesondere Schadensersatz/Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall, Versicherungsrecht hierzu, Verkehrsordnungswidrigkeits- und -strafrecht, Kraftfahrzeugkauf, Fahrerlaubnisrecht und Zulassungswesen)
  • Versicherungsrecht (insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen, Restschuldversicherungen, Haftpflichtversicherungen)
  • Verwaltungsrecht (insbesondere Waffenrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht)
  • Wettbewerbsrecht (insbesondere Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb [UWG], Abmahnung und Verteidigung bei Verstößen gegen das UWG, modifizierte Unterlassungserklärung, Werbung)
  • Wohnungseigentumsrecht (insbesondere Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Eigentümerversammlung, Verwaltung, Hausgelder)
  • Zivilrecht (insbesondere Kaufrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Nachbarrecht)
  • Zwangsvollstreckungsrecht (insbesondere Inkasso, Gerichtsvollzieher, Pfändung, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung)


Unsere Historie
Die Partnerschaftsgesellschaft Dr. Leinweber & Partner Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 als Zusammenschluss von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern gegründet. Nach dem Ausscheiden der Wirtschaftsprüfer/Steuerberater zum 31. Dezember 2008 besteht Dr. Leinweber & Partner Rechtsanwälte nunmehr aus den Partnern

Dipl.-Betriebswirt / Rechtsanwalt
Dr. jur. Rudolf Leinweber

Rechtsanwalt und Notar
C. Tobias Buus
Fachanwalt für Insolvenzrecht
(Das Notaramt wird außerhalb der Partnerschaft ausgeübt.)


Rechtsanwalt und Notar
Sebastian Schwan
(Das Notaramt wird außerhalb der Partnerschaft ausgeübt.)

Zudem üben noch zwei angestellte Rechtsanwälte ihre Tätigkeit bei Dr. Leinweber & Partner, Rechtsanwälte, aus.


Unsere Philosophie
Zu einer erfolgreichen Rechtsverfolgung gehört neben effizienter juristischer Bearbeitung - gerade in der heutigen Zeit – auch immer die Einbeziehung aller wirtschaftlichen Komponenten.

Aufgrund der leider immer häufiger zu beobachtenden langen Laufzeiten von gerichtlichen Verfahren mit oftmals ungewissem Ausgang sind wir daher – soweit möglich und gewünscht – bestrebt, außergerichtliche Lösungs- und Einigungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Sollte eine Einigung allerdings nicht möglich sein, so sind sämtliche für die Partnerschaftsgesellschaft Dr. Leinweber & Partner tätigen Rechtsanwälte zur Vertretung bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.

Nach unserer Auffassung kann nur durch die Spezialisierung des jeweiligen Rechtsanwaltes auf ausgewählte Rechtsgebiete eine hohe Qualität der anwaltlichen Beratung erreicht werden. Im Interesse unserer Mandanten legen wir Wert auf stetige Fort- und Weiterbildung.